Falls Sie Lust bekommen haben, bei uns vorbeizuschauen, besuchen Sie uns einfach. Sie können auch bei uns mitfliegen, wenn es die Frequentierung des Platzes zulässt. Das ist normalerweise immer möglich, Engpässe gibt es nur and den ersten schönen Samstagen im Frühjahr, wenn alle gleichzeitig aus den Bastelkellern kommen. Am besten, Sie erkundigen sich vorher (siehe Kontakt).

Unser Platz ist durch das Luftamt Südbayern zum Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren zugelassen. Deshalb, aus versicherungsrechtlichen Gründen und um unsere traditionell guten Beziehungen zu unseren Nachbarn sowie zur Gemeinde nicht zu belasten, müssen wir auf die Einhaltung von "Spielregeln" achten.

Hausordnung

Es dürfen nur Postzugelassene Fernsteuerungen verwendet werden, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Jeder Modellflieger muß im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung nach § 103 Abs.3 LuftVZO sein, die auf Verlangen vorzulegen ist. Minderjährige müssen eine Bestätigung der Eltern vorlegen, daß sie ausreichend versichert sind.

Bitte vor dem Fliegen Daten ins Flugbuch eintragen. Durch den Eintrag bestätigen Sie auch die Kenntnisnahme der in der Hütte ausliegenden Flugbetriebsordnung. Anschließend ist die Kanalmarke der Tafel zu entnehmen, bei mehrfacher Kanalanwesenheit bitte mit
mit den anderen Piloten absprechen. Sender nur mit Besitz der Kanalmarke einschalten.

Es muß immer ein Aktiver des MCW anwesend sein. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist ansonsten der Flugbetrieb nicht gestattet.

Für den Flugbetrieb ist ein Flugleiter notwendig (MCW-Mitglied). Dessen Weisungen ist Folge zu leisten. Er kann auch im Zweifelsfall Piloten vom Flugbetrieb ausschließen.

Das maximales Abfluggewicht (voll getankt) darf 25 kg nicht überschreiten (wird im Zweifelsfall nachgewogen)

Der maximale Schallpegel darf 82dB(A) nicht überschreiten (bei Bedarf wird nachgemessen: Messung: 7m Abstand, 90° zur Auspuffrichtung, 1m über Grund). Wir unternehmen selbst alle Anstrengungen, unsere Modelle so leise wie möglich zu fliegen! Bitte unterstützen Sie uns dabei!

In ausreichendem Abstand vom Netz fliegen! Das überfliegen der Straße die vom Platz aus nach Norden führt ist untersagt. Beim überfliegen der Straße die im Süden des Platzes zum Wald führt (Einflugschneise) ist auf evtl. Fußgänger und Radfahrer zu achten, gegebenenfalls ist der Landeanflug abzubrechen. Im Allgemeinen hat der Flugbetrieb im Westen statt zu finden (Richtung Wald).
Piloten und Zuschauer nicht gefährden. Bei Überflügen über die Zuschauer oder den Vorbereitungsraum erfolgt Startverbot!

Der Flugbetrieb endet spätestens um 20Uhr, oder eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang.

Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Flugbetriebsordnung und fragen Sie unsere Mitglieder.